posierendes Paar im Jasper Nationalpark

CANUSA-Gewinnspiele

Mitmachen lohnt sich!

Tolle Komplettreisen, Flüge, Hotelübernachtungen, nützliche Reiseführer oder praktische Reisebegleiter wie etwa Flip-Flops oder Strandtücher – diese und viele weitere Gewinne verlosen wir regelmäßig auf unserer Website.

WIR DRÜCKEN IHNEN DIE DAUMEN!

Freudensprung am Maligne lake

Gewinnspielbedingungen

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Das Gewinnspiel wird von der CANUSA Touristik GmbH & Co. KG, Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg (im Folgenden: CANUSA) in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern (z.B. Fluggesellschaften, Wohnmobil- und Autovermieter etc.) durchgeführt.

§ 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der CANUSA-Website.

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist CANUSA Touristik GmbH & Co. KG, Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg.

(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen vom Teilnehmer akzeptiert.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme der Zustimmung des Erziehungsberechtigten, sofern die Teilnahme von Minderjährigen nicht ausgeschlossen ist. Jugendliche unter 14 Jahren sind zur Teilnahme nicht berechtigt. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von CANUSA sowie verbundener Unternehmen sowie deren jeweilige Angehörige. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist ebenfalls nicht zulässig.

(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie die im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels angegebene Teilnahmehandlung ausführen (dies kann beispielsweise die Beantwortung einer Gewinnspiel-Frage sein oder die Kommentierung eines von CANUSA veröffentlichen Inhalts etc.) 

(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur bis zu dem beim jeweiligen Gewinnspiel angegebenen Zeitpunkt möglich.

§ 3 Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Die Gewinner werden von CANUSA telefonisch und/oder schriftlich benachrichtigt und können auf der Website von CANUSA und/oder der Website der jeweiligen Partner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich jeder mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich einverstanden. 

(2) CANUSA ist berechtigt, bei Reisegewinnen die Daten des Gewinners an die jeweiligen Partner zu übermitteln, sofern dieses für die Durchführung der Reise erforderlich ist. 

(3) Sachpreise (z.B. Hemden, Modellautos etc.) werden zusammen mit der Gewinnbenachrichtigung an den jeweiligen Gewinner verschickt. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Sachpreis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen, solange es sich um einen gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte handelt.

(4) Sachpreise werden an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von CANUSA. Der Gewinner hat die Kosten einer erforderlichen erneuten Anlieferung selbst zu tragen, sofern er die Nichtauslieferung zu vertreten hat. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. CANUSA haftet nicht für Lieferschäden.

(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die konkrete Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und CANUSA. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. CANUSA behält sich vor, im jeweiligen Gewinnspiel bestimmte Reisezeiten auszuschließen. Wird die Reise nicht zu dem einmal vom Gewinner vorgegebenen und von CANUSA bestätigten Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen von CANUSA. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (z.B. zum Flughafen) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Gewinners, es sei denn, im Gewinnspiel wurde etwas anderes ausgeschrieben. Der Gewinner trägt auch alle Kosten, die nicht Gegenstand des Gewinnspiels waren und während der Reise anfallen (z.B. Telefonkosten, zusätzliche Versicherungen, Mahlzeiten etc.) Die Reise unterliegt je nach Zeitpunkt saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich etwaiger Wertdifferenzen ist ausgeschlossen. Der Gewinner von Reisen muss sich innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung bei CANUSA melden. Tut er dieses nicht, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

(6) Gutscheingewinne werden an die vom Gewinner angegebene Postadresse geschickt.
CANUSA kann dem Gewinner einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen, wenn die Übergabe des Gewinns oder die Durchführung der Reise gar nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich ist. Das gilt auch für den Fall, dass der ursprüngliche Gewinn in der offerierten Ausführung nicht mehr verfügbar ist. Der Gutschein ist nicht auf eine bereits gebuchte Reise anwendbar und gilt nur für Neubuchungen. Der Gutschein darf nicht mit anderen Gutscheinen kombiniert werden.

(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Abtretung des Gewinns oder des Gewinnersatzes. Der Gewinn einer Reise ist nicht übertragbar.

(8) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. 

§ 4 Nutzungsrechtseinräumung

(1) Für den Fall, dass der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels Fotos, Videos oder sonstige dem Urheberrecht oder sonstigen geistigen Schutzrechten unterliegende Inhalte CANUSA übermittelt oder öffentlich zugänglich macht, garantiert der Teilnehmer Inhaber der erforderlichen Rechte zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.

(2) Der Teilnehmer räumt CANUSA an den von ihm verwendeten Fotos, Videos oder sonstigen dem Urheberrecht oder sonstigen geistigen Schutzrechten unterliegenden Inhalten nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:

  • das Recht zur Speicherung auf einem Server;
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung  ganz oder teilweise über unsere Websites (insbesondere www.canusa.de) sowie über unsere Social Media Unternehmenswebsites bei Drittunternehmen (z.B. Facebook, Instagram, Pinterest) oder unserem Unternehmenskanal auf Videoportalen (z.B. Youtube, Vimeo);
  • das Recht zur Nutzung im Rahmen der Bewerbung unserer Dienstleistungen und/oder Produkte;
  • das Recht zur Bearbeitung, wobei der Gesamtcharakter nicht verfremdet oder entstellt werden darf.

(3) CANUSA wird bei der Verwendung der Inhalte in geeigneter Weise den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.

§ 5 Haftung und Freistellung

(1) Sofern der Teilnehmer Fotos oder Videos oder sonstige dem Urheberrecht oder sonstigen geistigen Schutzrechten unterliegende Inhalte hoch lädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden oder verwenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2) Der Teilnehmer stellt CANUSA von sämtlichen Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit der Fotos, Videos oder sonstigen dem Urheberrecht oder sonstigen geistigen Schutzrechten unterliegenden Inhalten resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, CANUSA von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer CANUSA von jeder Haftung frei.

§ 6 Ausschluss

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt CANUSA, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos, Videos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, beleidigend oder herabwürdigend angesehen werden können und damit gegen die einschlägigen Gesetze verstoßend oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten bzw. ermittelten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

§ 7 Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

CANUSA behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

§ 8 Datenschutz

CANUSA ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. CANUSA wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten (Nachname, Vorname, Email, Adresse, Geburtsdatum) nur zum Zwecke der Ziehung sowie Benachrichtigung der Gewinner verarbeiten, sofern keine weiterreichenden Berechtigungen (Newsletter-Anmeldung, Mailing-Erhalt) von Ihnen erteilt wurden. Daten, die ausschließlich für ein Gewinnspiel an uns übermittelt wurden, werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. 
Sollte die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte für den Erhalt des Gewinns notwendig sein, finden Sie einen entsprechenden Hinweis dazu in den Teilnahmebedingungen. 
Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. 

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung bzw. Gewinnermittlung ist ausgeschlossen.

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