(1) Die Gewinner werden von CANUSA telefonisch und/oder schriftlich benachrichtigt und können auf der Website von CANUSA und/oder der Website der jeweiligen Partner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich jeder mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich einverstanden.
(2) CANUSA ist berechtigt, bei Reisegewinnen die Daten des Gewinners an die jeweiligen Partner zu übermitteln, sofern dieses für die Durchführung der Reise erforderlich ist.
(3) Sachpreise (z.B. Hemden, Modellautos etc.) werden zusammen mit der Gewinnbenachrichtigung an den jeweiligen Gewinner verschickt. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Sachpreis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen, solange es sich um einen gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte handelt.
(4) Sachpreise werden an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von CANUSA. Der Gewinner hat die Kosten einer erforderlichen erneuten Anlieferung selbst zu tragen, sofern er die Nichtauslieferung zu vertreten hat. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. CANUSA haftet nicht für Lieferschäden.
(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die konkrete Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und CANUSA. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. CANUSA behält sich vor, im jeweiligen Gewinnspiel bestimmte Reisezeiten auszuschließen. Wird die Reise nicht zu dem einmal vom Gewinner vorgegebenen und von CANUSA bestätigten Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen von CANUSA. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (z.B. zum Flughafen) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Gewinners, es sei denn, im Gewinnspiel wurde etwas anderes ausgeschrieben. Der Gewinner trägt auch alle Kosten, die nicht Gegenstand des Gewinnspiels waren und während der Reise anfallen (z.B. Telefonkosten, zusätzliche Versicherungen, Mahlzeiten etc.) Die Reise unterliegt je nach Zeitpunkt saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich etwaiger Wertdifferenzen ist ausgeschlossen. Der Gewinner von Reisen muss sich innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung bei CANUSA melden. Tut er dieses nicht, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
(6) Gutscheingewinne werden an die vom Gewinner angegebene Postadresse geschickt.
CANUSA kann dem Gewinner einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen, wenn die Übergabe des Gewinns oder die Durchführung der Reise gar nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich ist. Das gilt auch für den Fall, dass der ursprüngliche Gewinn in der offerierten Ausführung nicht mehr verfügbar ist. Der Gutschein ist nicht auf eine bereits gebuchte Reise anwendbar und gilt nur für Neubuchungen. Der Gutschein darf nicht mit anderen Gutscheinen kombiniert werden.
(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Abtretung des Gewinns oder des Gewinnersatzes. Der Gewinn einer Reise ist nicht übertragbar.
(8) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.