ZusatzhaftpflichtversicherungAlle Fahrzeuge sind unfall- und haftpflichtversichert. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundesstaates, in dem der Unfall passiert.
In Ihrer Buchung enthalten ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung (nur Kunden mit Wohnsitz im EWR (EU + Island, Liechtenstein & Norwegen) für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von 2 Millionen Euro. Bitte beachten Sie, dass die Haftpflichtversicherung (Liability) und die deutsche Zusatzhaftpflichtversicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug nicht abdecken.
Selbstbehalt-Ausschluss-VersicherungDarüber hinaus schließen wir zusammen mit der Allianz Travel Versicherung eine Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung (CDW) ab. Durch diese Versicherung wird sichergestellt, dass Sie bei Schäden, die in der Fahrzeugversicherung des Vermieters abgedeckt sind (je nach Umfang inklusive Reifen-, Glas-, Dachaufbau- und Unterbodenschäden sowie Schäden durch Rückwärtsfahren) die Selbstbeteiligung im Schadensfall zurückerstattet bekommen.
Was ist in der Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung CDW versichert?Allianz Travel erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt in Nordamerika bis zu max. € 3.800,–, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrags gestohlen wird oder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr beschädigt oder zerstört wird. Im Falle eines solchen Schadens wird Ihnen die bei Abgabe des Wohnmobils verauslagte Selbstbeteiligung (Reparaturbetrag) nach Meldung an die Versicherung und nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erstattet.
Für welche Fahrzeuge gilt die Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung?Versicherungsschutz gilt weltweit bei Reisen bis zu 120 Tagen für das von der versicherten Person gemietete Fahrzeug. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Wohnanhänger aller Art, Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge.
Bei welchen Schäden besteht kein Versicherungsschutz über den Selbstbehalt und welche Einschränkungen sind zu beachten?Kein Versicherungsschutz für den Selbstbehalt besteht:
- bei Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeugs
- für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Fahrers des Mietfahrzeugs
- während einer Fahrt unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss
- bei Teilnahme an Wettfahrten
- in Zusammenhang mit vertragswidrigem Gebrauch des Mietfahrzeugs
- bei Befahren von Straßen, die laut Fahrzeugmietvertrag nicht befahren werden dürfen – auf Campingplätzen besteht jedoch Versicherungsschutz
- für Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie und Eingriffe von hoher Hand sowie bei Elementarschäden
- weltweit für Betriebsschäden und Schäden durch Verschleiß
- in Zusammenhang mit der Verwendung des Fahrzeugs bei der Begehung eines Verbrechens, Vergehens oder dem Versuch dazu
Ein Verlust des gesamten Versicherungsschutzes und somit die Haftung in voller Höhe des Schadens entsteht durch folgendes Fehlverhalten:
- Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden, die durch vernachlässigte Kontrolle von Ölstand, Kühlwasser, Reifendruck etc. und durch unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs entstehen, z. B. Überhitzung der Bremsen und/oder Automatikgetriebe
- Schäden, die unter Einfluss von Alkohol und Drogen entstehen
- Schäden bei Fahrten durch nicht erlaubte Gebiete bzw. auf nicht erlaubten Straßen („gravelroad“,„otherroad“,„logging road“, „dirt road“ – Bezeichnungen gem. Straßenkarte)
- Gefrierschäden - Fahrzeuge müssen „winterized“ sein, wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen
- Unfallschäden, die nicht der Polizei und dem Vermieter gemeldet werden
- alle Schäden, die entstehen, wenn mehr Personen befördert werden als Gurte vorhanden sind
Individuelle Versicherungsfragen werden Ihnen gerne vor Ort detailliert erklärt. Bei einem Unfall mit dem Fahrzeug, Vandalismus, Feuer oder Diebstahl muss unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden. Die Polizei muss einen Bericht erstellen und der Fahrer den Unfallhergang schriftlich festhalten, inklusive der Namen und Adressen eventuell beteiligter Drittpersonen. Die Vermietstation ist sofort zu informieren. Die Versicherung haftet nicht, wenn diese Bestimmungen nicht eingehalten werden.
Bitte beachten Sie, dass die Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung nur für Kunden mit Wohnsitz im EWR (EU + Island, Liechtenstein, Norwegen) und in der Schweiz gilt, sofern diese als Bestandteil der Reise in Ihrer Buchungsbestätigung aufgeführt ist.