Sofern Bestandteil der Buchungsbestätigung, erhalten Kunden mit Wohnsitz im EWR (EU + Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz eine Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung (CDW), die wir zusammen mit der Allianz Travel Versicherung abschließen. Durch diese Versicherung wird sichergestellt, dass Sie bei Schäden, die in der Fahrzeugversicherung des Vermieters abgedeckt sind (je nach Umfang inklusive Reifen-, Glas-, Dachaufbau- und Unterbodenschäden sowie Schäden durch Rückwärtsfahren) die Selbstbeteiligung im Schadensfall zurückerstattet bekommen.
Was ist in der Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung CDW versichert?
Allianz Travel erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt bis zu einer Höhe von max. 3.800 EUR, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrags gestohlen wird oder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr beschädigt oder zerstört wird. Im Falle eines solchen Schadens wird Ihnen die bei Abgabe des Wohnmobiles verauslagte Selbstbeteiligung (Reparaturbetrag) nach Meldung an die Versicherung und nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erstattet. Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass Sie sich einen entsprechenden Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die Allianz Travel Versicherung vom Vermieter vor Ort mitgeben lassen, da Sie diese Dokumente zur Schadensregulierung der Versicherung zukommen lassen müssen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Selbstbehalt-Ausschluss Versicherung?
Versicherungsschutz gilt weltweit bei Reisen bis zu 120 Tagen für das von der versicherten Person gemietete Fahrzeug. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Wohnanhänger aller Art, Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge.
Bitte beachten Sie, dass die Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung nur für Kunden mit Wohnsitz im EWR (EU + Island, Liechtenstein, Norwegen) und in der Schweiz gilt, sofern diese als Bestandteil der Reise in Ihrer Buchungsbestätigung aufgeführt ist.