Panorama
Cruise Canada bietet Ihnen in West- und Ost-Kanada insgesamt 5 Mietstationen. Dort gibt es monatlich wechselnde Specials, die Ihre Reise besonders günstig werden lassen.
Photo of productCruise Canada
CANUSA TOURISTIK
Model: Wohnmobilvermieter Kanada
pro Person ab 0

Cruise Canada

Ihr Vermieter

Cruise Canada bietet Ihnen fünf Mietstationen im Westen und Osten Kanadas. Und für alle gibt es monatlich wechselnde Specials, die Ihre Reise noch günstiger machen.
 

5 Gründe für diesen Vermieter

  • 50 Jahre Erfahrung in der Wohnmobilvermietung 
  • Cruise Canada App mit vielen Tipps für Ihre Reise
  • Günstigster Preis
  • Einwegmieten zwischen allen Stationen möglich
  • Übernahme am Sonntag möglich

Fahrzeuge

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Preistipp
HeizungKlimaanlage im WohnbereichTempomat
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Reiseideen

Jede Reise kann nach Ihren Wünschen angepasst werden! Unsere Reiseberater erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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Stationen

Specials

  • Bis zu 10% Langzeitermäßigung bei Mieten ab 21 Tagen

    5% Ermäßigung auf den Mietpreis für alle Mieten von 21 bis 30 Tagen und sogar 10% Ermäßigung für alle Mieten ab 31 Tagen.

  • Wiederholerbonus: 500 Freikilometer

    Sie sind schon einmal in den letzten 2 Jahren mit CANUSA und einem Wohnmobil von Cruise Canada durch Kanada gereist? Dann teilen Sie uns das bei Buchung mit und Sie erhalten 500 Kilometer kostenfrei.

  • 2025: 5% Frühbucher-Ermäßigung auf den Tagespreis (gültig bei Buchung bis 28.02.2025)

    Buchen Sie Ihr Wohnmobil für 2025 und Sie erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 15% auf den Tagespreis bei Buchung bis zum 31.12.2024, 10% bei Buchung bis zum 31.01.2025 und 5% bei Buchung bis zum 28.02.2025.

  • Bis zu 15% Frühbucher-Ermäßigung für Winter 2025/2026

    Buchen Sie Ihr Wohnmobil für den Winter 2025/2026 und Sie erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 15% auf den Tagespreis bei Buchung bis zum 31.07.2025, 10% bei Buchung bis zum 31.08.2025 und 5% bei Buchung bis zum 30.09.2025.

Mietbedingungen

Allgemein
  • Wir berücksichtigen in unseren Preisen automatisch die zu dem Zeitpunkt aktuell geltenden Sonderangebote.
  • Die im Preis enthaltenen Freikilometer entnehmen Sie bitte Ihrer Bestätigung. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden Ihnen vor Ort vom Vermieter mit einem Preis von 0,39 CAD plus lokaler Steuer pro Kilometer in Rechnung gestellt.
  • Nach einem Langstreckenflug ist die Übernahme des Fahrzeugs erst am Folgetag möglich.
  • Yukon/Alaska-Fahrten / Northern Travel und Fahrten in die USA sind ohne Gebühr möglich.
  • Haustiere sind, nach vorheriger Anmeldung und gegen Gebühr vor Ort, erlaubt.
  • Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen Fahrzeugen.
  • Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs eventuelle Verkehrsverstöße (zum Beispiel Falschparken o. Ä.) zu melden.
Einwegmiete
Gebühren für Einwegmieten sind im Reisepreis bereits berücksichtigt.
Fahrer
  • Mindestalter Mieter/Fahrer: 21 Jahre
  • Zusatzfahrer sind kostenlos enthalten
  • Alle Fahrer müssen bei Übernahme anwesend sein und ihren nationalen Führerschein (Original) vorzeigen
  • Der Hauptmieter muss eine gültige Kreditkarte vorlegen. Prepaid/Debit-Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Routenbeschränkungen
  • Das Reisen auf allen öffentlichen/nummerierten Straßen ist erlaubt. Fahrten auf nicht-öffentlichen Straßen, ungepflasterten Nebenwegen, Forstwegen und Schotterstraßen ('gravel roads' oder 'logging roads') sind nicht erlaubt.
  • Manhattan/New York City:
Aufgrund der Einschränkungen bezüglich Fahrzeughöhe, Propangas und Parken, sind Fahrzeuge mit Propangas nicht in Manhattan erlaubt und dürfen durch keinen Tunnel, der unter der Erde oder unter Wasserläufen führt, fahren.

Zusätzlich sollten Sie Parkways in New York und New Jersey meiden, da es hier Brücken geben kann, die zu niedrig sind um mit dem Wohnmobil hindurch zu fahren.

  • Death Valley:
Mit extremer Vorsicht ist es erlaubt, mit dem Fahrzeug im Death Valley und anderen Wüstengebieten auch im Juli/August unterwegs zu sein. Dabei muss jedoch besondere Vorsicht beim Fahren ausgeübt werden. Cruise America/Cruise Canada akzeptiert jedoch keine Verantwortung für außergewöhnliche Bergungskosten, Verspätungen und anderweitig aufkommende Kosten. In bestimmten Perioden des Jahres sind diese Gebiete nicht bewohnbar und stellen eine Gefahr für den Fahrer und die Passagiere dar.

  • Mexiko:
Das Überschreiten der Staatsgrenze der Vereinigten Staaten nach Mexiko ist verboten.
Mautinformationen
Bitte beachten Sie, dass auf immer mehr Straßen in den USA und Kanada Mautstellen eingeführt werden, die nur über eine elektronische Zahlungsmöglichkeit verfügen („all-electronic tolling“). "All-electronic" bedeutet, dass Reisende auf diesen Strecken keine Möglichkeit haben, die Maut in bar zu bezahlen. Stattdessen wird beim Durchfahren dieser Mautstellen das Nummernschild fotografiert und daraufhin die Rechnung für die Maut an Cruise America geschickt.


In manchen Fällen ist es möglich, dass Cruise America Ihre Angaben wie Namen und Adresse an die entsprechende Rechnungsstelle weiterleitet. Diese Dienststelle adressiert die Rechnung direkt an Sie und es findet keine weitere Korrespondenz mit Cruise America statt. Sie als Kunde sind dafür verantwortlich, die entsprechenden Gebühren direkt an die Rechnungsstelle zu zahlen. Der Vorteil bei diesem Verfahren liegt darin, dass für Sie keine weiteren Verwaltungsgebühren seitens Cruise America anfallen.


In einigen Fällen ist eine Re-Adressierung an Sie nicht möglich. Dann erhalten Sie die Rechnung von Cruise Canada – zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 CAD. Bei Verkehrsverstößen, wie bspw. Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitung, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 CAD. Der Betrag wird automatisch der bei der Anmietung hinterlegten Kreditkarte belastet.


Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen oben beschriebenen elektronischen Mautstellen und Services wie Fastrack- oder EZPass-Spuren. Die Benutzung von Fastrack- oder EZ Pass-Spuren ohne einen entsprechenden Transponder führt zu Strafen, die zzgl. zu der normalen Mautgebühren anfallen und können bei 25-100 CAD/USD pro Fall liegen. Als Kunde sind Sie dafür verantwortlich, darauf zu achten, das Befahren dieser Spuren auf jeden Fall zu vermeiden.
Nutzung bei kalten Temperaturen
In den Monaten Oktober - April (teilweise auch Mai), in denen die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen können (32° Fahrenheit oder 0° Celsius), werden alle Fahrzeuge winterfest gemacht, um die Wasser-/Abwasserleitungen vor dem Einfrieren zu schützen. Das bedeutet, dass die Wasserleitungen entweder komplett entleert sind, oder das Wasser durch ein Frostschutzmittel ersetzt ist. Wenn das Fahrzeug winterfest ist, hat es kein Frischwasser an Bord. Sobald Sie in wärmere Regionen fahren (die Temperaturen müssen über dem Gefrierpunkt sein), können die Wassersysteme auf eigene Kosten in einer Wohnmobilwerkstatt nutzbar gemacht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeitern vor Ort. Die Verantwortung für Schäden am Fahrzeug durch Frost liegt beim Mieter.
Kaution
Bei Übernahme wird an der Vermietstation eine Kaution in Höhe von 500 CAD verlangt, welche per Kreditkartenabbuchung hinterlegt wird. Kreditkarten, welche ausschließlich mit PIN funktionieren, können für die Zahlung der Kaution nicht genutzt werden. Die Kreditkarte muss zusätzlich mit einer Unterschrift funktionieren.

Barzahlung und Prepaid/Debit-Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Die Kaution wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstattet, sofern das Fahrzeug in einem unversehrten Zustand zurückgegeben wird. Der Vermieter haftet nicht für Verluste aus Kursschwankungen.
Zusätzliche Leistungen
Der Vermieter bietet folgende zusätzliche Leistungen an:

  • Campingstühle (nur buchbar vor Ort)
  • Generator-Flatrate (nicht in allen Fahrzeugen verfügbar)

Kindersitze und Navigationsgeräte werden nicht angeboten.


Für Details, Preise und Verfügbarkeit der Leistung sprechen Sie uns gerne an.
Zahlungsmethoden
Der Vermieter akzeptiert zur Zahlung aller zusätzlichen Kosten folgende Zahlungsmittel: Mastercard, Visa, American Express. Prepaid-/Debit-Kreditkarten werden nicht akzeptiert
Fahrzeug- und Campingausstattung
Die Campingausstattung/persönliche Ausstattung umfasst:

Kochgeräte, Esslöffel, Rührschüssel, Becher, Kochlöffel, Gabeln, Teller, Pfannenwender, Steakmesser, Messer, Dosenöffner, Flaschenöffner, Gemüsemesser, Teekessel, Kaffeefilter, Kaffeetassen, Suppenteller, Tranchiermesser, Sieb, Teelöffel, Zange, Kissen, Schlafsack/Decke, Geschirrtuch, Kissenbezug, Waschlappen, Bettlaken, Duschhandtuch, Besen, Streichhölzer


Bitte prüfen Sie die Ausstattung bei Übernahme auf Vollständigkeit!


Sollte die Campingausstattung nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sein, haben Sie die Möglichkeit diese vor Ort zum Preis des Vermieters direkt bei Übernahme noch zu buchen.


Bei der Übernahme wird der Benzintank mindestens zu einem Viertel voll sein. Geben Sie das Fahrzeug mit der gleichen Tankfüllung zurück. Die Verbrauchskosten für Propangas sind nicht im Preis inklusive.
Pre-Check-in / Online Check-in
Sie sparen Zeit bei der Übernahme, wenn Sie rechtzeitig vor Abreise den Online-Check-in nutzen. Damit übermitteln Sie Ihre persönlichen Daten vorab an den Vermieter und werden somit an der Station schon mit ausgefüllten Übernahmepapieren erwartet:


www.rvcheckin.com


Für den Online-Check-in benötigen Sie Ihre Booking Reference Nummer. Diesen 6-stelligen Buchungscode finden Sie auf Ihrem Voucher für das Wohnmobil.
Transfer
Der Transfer von der Vermietstation erfolgt in eigener Regie und auf eigene Kosten.
Übernahme
Da einige Stationen nur bis 12:00 Uhr oder 14:00 Uhr geöffnet sind, findet die Übernahme dort dementsprechend früher statt.


Bitte informieren Sie sich vorab über die Öffnungszeiten und melden Sie sich bis spätestens einen Tag vor der Übernahme zu den angegebenen Öffnungszeiten bei der Übernahmestation, um einen Übernahmezeitpunkt zu vereinbaren.
Reparaturen / Wartung
Grundsätzlich ist der Mieter verantwortlich, in regelmäßigen Abständen den Öl- und Kühlwasserstand beim Tanken zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen. Technische Schäden sind umgehend zu melden. Die Kosten für Öl- und Kühlwasser werden bei der Rückgabe gegen Vorlage der Quittungen und der ausgetauschten Teile erstattet. Sollten die Schäden durch die Fahrlässigkeit des Mieters entstanden sein, muss dieser die Kosten eigenhändig tragen.
Pannen / Unfälle
Werden Reparaturen oder ein Reifenwechsel notwendig, bedarf es vorher immer der Rückbestätigung durch den Vermieter, es sei denn, die Reparaturkosten liegen unter 75 CAD. Bitte denken Sie an die Quittung für eine solche Reparatur oder für das Nachfüllen des Öls, da der verauslagte Betrag sonst nicht erstattet werden kann.

Sollte der Mieter einen Unfall haben, muss er unverzüglich den Vermieter davon in Kenntnis setzen. Darüber hinaus ist bei allen Unfällen ein Polizeibericht für den Vermieter erforderlich, für die Reparatur ist die Genehmigung des Vermieters notwendig. Außerdem darf das Fahrzeug nur in die vom Vermieter angegebenen Werkstätten gebracht werden.


Bei allen technischen oder sonstigen Problemen mit dem gemieteten Fahrzeug ist umgehend der 24-Stunden-Notdienst (Traveler's Assistance) des Vermieters telefonisch zu informieren.

1-800-334-4110

Die Telefonnummer der Zentrale erhalten Sie an der Vermietstation mit Ihren Unterlagen nochmals bestätigt. Eventuell anfallende Ansprüche gegenüber dem Vermieter können nur bearbeitet werden, wenn die Zentrale über den Mangel oder das Problem umgehend informiert worden ist.


Des Weiteren erreichen Sie den Vermieter bei Problemen und Fragen ebenfalls per E-Mail:

[email protected]

Bitte beachten Sie aber, dass ein Telefonat Probleme in der Regel schneller löst und lange Wartezeiten so vermieden werden können.
Rückgabe
  • Am Wochenende haben die Stationen teilweise andere Öffnungszeiten. Daher informieren Sie sich bitte vorab über diese auf unserer Website.
  • Bitte planen Sie genug Zeit ein, das Fahrzeug zu reinigen und Ihre Koffer zu packen. Die Rückgabe muss innerhalb des angegebenen Zeitraums/der Öffnungszeiten abgeschlossen sein.
  • Geben Sie das Fahrzeug mit der gleichen Tankfüllung, wie bei Übernahme, und voller Propangasflasche zurück.
  • Bei verspäteter Rückgabe (ohne die Genehmigung von Cruise Canada) wird eine Gebühr in Höhe von 25 CAD pro Stunde erhoben.
  • Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe innen nicht gereinigt oder die Abwassertanks nicht geleert sein, werden vom Vermieter bis zu 150 CAD berechnet.
  • Sollten Sie das Fahrzeug früher als am geplanten Datum zurückgeben, erhalten Sie keine Erstattung für die nicht wahrgenommene Zeit. Das Gleiche gilt für die nicht genutzten, im Voraus gebuchten, Meilen/Kilometer.
Haftpflichtversicherung
Alle Fahrzeuge sind unfall- und haftpflichtversichert. In Ihrer Buchung ist eine Haftpflichtversicherung des Vermieters in Höhe der gesetzlichen Haftpflichtversicherung enthalten. Zudem ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung mit 1.000.000 CAD Deckungssumme inkludiert.


Für Kunden mit Wohnsitz im EWR (EU + Island, Liechtenstein & Norwegen) und in der Schweiz ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von 2.000.000 EUR enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Haftpflichtversicherung (Liability) und die deutsche Zusatzhaftpflichtversicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug nicht abdecken.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt bis zu 2.500 CAD je versichertem Schadensfall. Nähere Informationen erhalten Sie vom Vermieter.
Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung
Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung

Darüber hinaus schließen wir zusammen mit der Allianz Travel Versicherung eine Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung (CDW) ab. Durch diese Versicherung wird sichergestellt, dass Sie bei Schäden, die in der Fahrzeugversicherung des Vermieters abgedeckt sind (je nach Umfang inklusive Reifen-, Glas-, Dachaufbau- und Unterbodenschäden sowie Schäden durch Rückwärtsfahren) die Selbstbeteiligung im Schadensfall zurückerstattet bekommen.


Was ist in der Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung CDW versichert?

Allianz Travel erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt in Nordamerika bis zu max. 3.800 EUR, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrags gestohlen wird oder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr beschädigt oder zerstört wird. Im Falle eines solchen Schadens wird Ihnen die bei Abgabe des Wohnmobils verauslagte Selbstbeteiligung (Reparaturbetrag) nach Meldung an die Versicherung und nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erstattet.


Für welche Fahrzeuge gilt die Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung?

Versicherungsschutz gilt weltweit bei Reisen bis zu 120 Tagen für das von der versicherten Person gemietete Fahrzeug. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Wohnanhänger aller Art, Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge.


Bei welchen Schäden besteht kein Versicherungsschutz über den Selbstbehalt und welche Einschränkungen sind zu beachten?

Kein Versicherungsschutz für den Selbstbehalt besteht:

  • bei Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeugs
  • für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Fahrers des Mietfahrzeugs
  • während einer Fahrt unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss
  • bei Teilnahme an Wettfahrten
  • in Zusammenhang mit vertragswidrigem Gebrauch des Mietfahrzeugs
  • bei Befahren von Straßen, die laut Fahrzeugmietvertrag nicht befahren werden dürfen – auf Campingplätzen besteht jedoch Versicherungsschutz
  • für Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie und Eingriffe von hoher Hand sowie bei Elementarschäden
  • weltweit für Betriebsschäden und Schäden durch Verschleiß
  • in Zusammenhang mit der Verwendung des Fahrzeugs bei der Begehung eines Verbrechens, Vergehens oder dem Versuch dazu

Ein Verlust des gesamten Versicherungsschutzes und somit die Haftung in voller Höhe des Schadens entsteht durch folgendes Fehlverhalten:

  • Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen
  • Schäden, die durch vernachlässigte Kontrolle von Ölstand, Kühlwasser, Reifendruck etc. und durch unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs entstehen, z. B. Überhitzung der Bremsen und/oder Automatikgetriebe
  • Schäden, die unter Einfluss von Alkohol und Drogen entstehen
  • Schäden bei Fahrten durch nicht erlaubte Gebiete bzw. auf nicht erlaubten Straßen („gravelroad“,„otherroad“,„logging road“, „dirt road“ – Bezeichnungen gem. Straßenkarte)
  • Gefrierschäden - Fahrzeuge müssen „winterized“ sein, wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen
  • Unfallschäden, die nicht der Polizei und dem Vermieter gemeldet werden
  • alle Schäden, die entstehen, wenn mehr Personen befördert werden als Gurte vorhanden sind

Individuelle Versicherungsfragen werden Ihnen gerne vor Ort detailliert erklärt. Bei einem Unfall mit dem Fahrzeug, Vandalismus, Feuer oder Diebstahl muss unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden. Die Polizei muss einen Bericht erstellen und der Fahrer den Unfallhergang schriftlich festhalten, inklusive der Namen und Adressen eventuell beteiligter Drittpersonen. Die Vermietstation ist sofort zu informieren. Die Versicherung haftet nicht, wenn diese Bestimmungen nicht eingehalten werden.


Bitte beachten Sie, dass die Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung nur für Kunden mit Wohnsitz im EWR (EU + Island, Liechtenstein, Norwegen) und in der Schweiz gilt, sofern diese als Bestandteil der Reise in Ihrer Buchungsbestätigung aufgeführt ist.
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Hierbei handelt es sich um die wesentlichen Bedingungen. Für Vollständigkeit kann nicht gehaftet werden. Bitte beachten Sie die ausführlichen Vertragsunterlagen des Vermieters bei der Übernahme. Der Vertragspartner ist die jeweilige Vermietstation vor Ort.

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